Wichtige Info:
Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Papierausdrucke für den Arbeitgeber entfallen demnach ab dem 01.01.23 und es wird nur noch ein Ausdruck für die eigenen Unterlagen ("Für den Versicherten") ausgedruckt und Ihnen ausgehändigt.

 


 

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Freitag, 26.05. - Montag, 29.05.2023
(Pfingsten)

Donnerstag, 08.06. - Freitag, 09.06.2023
(Fronleichnam)

Donnerstag, 29.06.2023 
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